11.09.2024
Behalten Sie die Oberhand: So bestimmen Sie als Vorstand auch nach dem neuen Gesetz wie, wo und wann die Mitgliederversammlung stattfinden soll!
Inhalt
Inhalt
- Die neue gesetzliche Regelung für Ihren Verein
- Wann greift der neue § 32 Absatz 2 BGB und wann nicht?
- Wenn Ihre Satzung noch keine virtuellen Versammlungsformen vorsieht
- Was ist besser: Satzungsregelung oder gesetzliche Regelung?
- Gelten die neuen Regeln auch für Vorstandssitzungen?
- Entscheidungshilfe: Was jetzt zu tun ist
- Rechtliche Grundlage: § 37 BGB
- Minderheitenbegehren vermeiden: Das können Sie im Vorfeld tun
- So gehen Sie vor, wenn ein Minderheitenbegehren vorliegt
- Schritt 1: Herausgabe der Mitgliederdaten
- Schritt 2: Prüfen Sie, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde
- Schritt 3: Prüfen Sie, ob genügend Mitglieder unterschrieben haben
- In diesen (Ausnahme-)Fällen dürfen Sie den Antrag ablehnen
- So laden Sie korrekt zu der (außerordentlichen) Versammlung ein
- Wie geht es weiter, wenn Sie dem Minderheitenbegehren nicht folgen?