11.09.2024

Behalten Sie die Oberhand: So bestimmen Sie als Vorstand auch nach dem neuen Gesetz wie, wo und wann die Mitgliederversammlung stattfinden soll!

Inhalt

Download PDF

Inhalt

  • Die neue gesetzliche Regelung für Ihren Verein
  • Wann greift der neue § 32 Absatz 2 BGB und wann nicht?
  • Wenn Ihre Satzung noch keine virtuellen Versammlungsformen vorsieht
  • Was ist besser: Satzungsregelung oder gesetzliche Regelung?
  • Gelten die neuen Regeln auch für Vorstandssitzungen?
  • Entscheidungshilfe: Was jetzt zu tun ist
  • Rechtliche Grundlage: § 37 BGB
  • Minderheitenbegehren vermeiden: Das können Sie im Vorfeld tun
  • So gehen Sie vor, wenn ein Minderheitenbegehren vorliegt
  • Schritt 1: Herausgabe der Mitgliederdaten
  • Schritt 2: Prüfen Sie, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde
  • Schritt 3: Prüfen Sie, ob genügend Mitglieder unterschrieben haben
  • In diesen (Ausnahme-)Fällen dürfen Sie den Antrag ablehnen
  • So laden Sie korrekt zu der (außerordentlichen) Versammlung ein
  • Wie geht es weiter, wenn Sie dem Minderheitenbegehren nicht folgen?