18.02.2025

Die 12+1 häufigsten Irrtümer

über Mitgliederversammlungen im Verein – und wie Sie sie souverän und rechtssicher umgehen! Inhalt

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über Mitgliederversammlungen im Verein – und wie Sie sie souverän und rechtssicher umgehen!

Inhalt

  • Irrtum Nr. 1 „Die Tagesordnung muss der Einladung zur Jahreshauptversammlung noch nicht beigefügt sein.“
  • Irrtum Nr. 2 „Anträge, die erst während der Versammlung eingebracht werden, dürfen von der Mitgliederversammlung nicht behandelt werden.“
  • Irrtum Nr. 3 „Das Führen einer Anwesenheitsliste ist bei einer Mitgliederversammlung Pflicht.“
  • Irrtum Nr. 4 „Die Mitgliederversammlung ist für alle Beschlüsse zuständig, die den Verein betreffen.“
  • Irrtum Nr. 5 „Eine Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.“
  • Irrtum Nr. 6 „Die Mitglieder dürfen ihr Stimmrecht delegieren.“
  • Irrtum Nr. 7 „Wenn Neuwahlen für den Vorstand anstehen, dürfen Beschlussfassungen zu anderen Tagesordnungspunkten erst nach der Wahl des neuen Vorstands getroffen werden.“
  • Irrtum Nr. 8 „Ohne Kassenprüfer ist eine Entlastung des Vorstands nicht möglich.“
  • Irrtum Nr. 9 „Der Vorstand darf nicht gegen den Willen der Kassenprüfer entlastet werden.“
  • Irrtum Nr. 10 „Bei der Entlastung kann nur über den Vorstand insgesamt abgestimmt werden.“
  • Irrtum Nr. 11 „Es ist eine gesetzliche Pflicht, ein ausführliches Protokoll der Mitgliederversammlung erstellen zu müssen.“
  • Irrtum Nr. 12 „Das Protokoll einer Mitgliederversammlung ist nur dann gültig, wenn es auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgelesen und genehmigt wird.“
  • Irrtum Nr. 12+1 „Das Protokoll der Jahreshauptversammlung darf nur von der Mitgliederversammlung berichtigt werden.“