Inhalt
- Frage 1: Was ist der Unterschied zwischen einer „Mitgliederversammlung“ und einer „Jahreshauptversammlung“?
- Frage 2: Welche konkreten Aufgaben hat die Mitgliederversammlung?
- Frage 3: Welche ergänzenden Regelungen bieten sich für die Satzung zur Jahreshauptversammlung an?
- Frage 4: Können die Rechte der Mitglieder für die Jahreshauptversammlung oder Mitgliederversammlung beschnitten werden?
- Frage 5: Wer lädt zur Jahreshauptversammlung ein?
- Frage 6: Wer muss zur Jahreshauptversammlung eingeladen werden?
- Frage 7: Wann muss eine Jahreshauptversammlung stattfinden?
- Frage 8: Wie werden minderjährige Mitglieder eingeladen?
- Frage 9: Ist eine Verschiebung des satzungsgemäßen Termins möglich?
- Frage 10: Welche Form müssen Sie bei der Einladung zu Ihrer Jahreshauptversammlung einhalten?
- Frage 11: Welche Frist müssen Sie bei der Einberufung der Jahreshauptversammlung beachten?
- Frage 12: Wann beginnt die Einberufungsfrist zu laufen?
- Frage 13: Gehört die Tagesordnung zwingend zur Einladung?
- Frage 14: Können Mitglieder die Aufnahme weiterer Anträge in die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung erzwingen?
- Frage 15: Wer leitet eigentlich die Jahreshauptversammlung?
- Frage 16: Welche Rederechte haben die Mitglieder?
- Frage 17: Welche Ordnungsmaßnahmen stehen zur Verfügung?
- Frage 18: Wer hat überhaupt ein Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung?
- Frage 19: Muss vor jedem Beschluss die Beschlussfähigkeit festgestellt werden?
- Frage 20: Was ist zu tun, um in der Jahreshauptversammlung über eine Satzungsänderung beschließen zu können?
- Frage 21: Kann die Versammlung auch virtuell ablaufen?
- Frage 22: Sind Gäste zugelassen?
- Frage 23: Ist der Rechenschaftsbericht ein Muss?