Inhalt
- In welchen Fällen im Verein die E-Rechnungspflicht gilt und in welchen nicht
- Das gilt für Barverkäufe, Verträge und Dauerrechnungen
- Form der E-Rechnung: Das sind die neuen Regeln
- Umsatzsteuerlichen Pflichtangaben in E-Rechnungen
- Für Aussteller gilt zunächst eine Übergangsregelung
- Der Verein als Empfänger von E-Rechnungen: Das müssen Sie beachten
- E-Rechnungen und Vorsteuerabzug
- Kontrolle der Eingangsrechnungen: Das verlangt der Fiskus
- Software für E-Rechnungen: Diese Anforderungen sind zu erfüllen
- Beachten Sie die Archivierungsfähigkeit
- Prüfung der Daten durch das Finanzamt
- Fazit: Buchhaltung bald anpassen